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Anwalt für Strafrecht in Garmisch: Teilbereiche beim Strafrecht

Wir übernehmen sämtliche Mandate in allen Bereichen des Strafrechts und stehen Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Strafverfahren und zur Strafvollstreckung unterstützend zur Seite.

  • Erwachsenen & Jugendstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikt
  • Vermögensdelikt
  • Gewaltdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Grundsätzlich sollten Sie ohne einen Anwalt keine Angaben zur Sache machen und zunächst eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wann Sie einen Anwalt für Strafrecht einschalten sollten

Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt sowohl für den Beschuldigten als auch für die Angehörigen eine große Belastung dar. Dies bedeutet neben finanziellen und existenziellen Schwierigkeiten im schlimmsten Fall die Verurteilung zur Haftstrafe. Daher ist eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts für Strafrecht besonders wichtig.

  • Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt
  • vor der Vernehmung
  • bei einer Hausdurchsuchung
  • bei einer Verhaftung
  • wenn Ihr Kind straffällig geworden ist
  • wenn Sie oder Ihr Kind Opfer einer Straftat geworden sind.

Eine Strafverteidigung erfordert Vertrauen und Kompetenz. Wir beraten und vertreten Sie fachlich und seriös bei allen Anliegen beim Strafrecht. Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen in Verbindung, damit wir Ihren Fall schnellstmöglich prüfen und übernehmen können.

Strafrecht

Insbesondere im Bereich des Strafrechts erfordert es einen spezialisierten Anwalt, um die betroffene Person angemessen und professionell zu verteidigen. Eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts für Strafrecht sorgt nicht nur für die Wahrung der Rechte des Beschuldigten, sondern auch für die bestmögliche Strafverteidigung. Wir zeichnen uns durch langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen aus, was Ihnen eine professionelle Strafverteidigung gewährleistet. Sie benötigen einen Anwalt oder wollen eine rechtliche Beratung? Dann nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen auf.

Rademacher & Coll.

Bahnhofstraße 3, 82467 Garmisch-Partenkirchen
+49 8821 72068
sekretariat@rademacher-und-coll.de

Öffnungszeiten

  • Mo-Do: 8:00 - 12:00 u. 14:00 – 17:00
  • Fr: 8:00 - 12:00 u. 14:00 – 16:00

Links

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In Kooperation mit:

Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rademacher
Erika-Mann-Straße 11, 80636 München
Tel.: 089/2000 219 60
Fax.: 089/2000 219 65
E-Mail: kontakt@kanzlei-rademacher.info

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