logologo
  • Startseite
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
    • Familien- und Erbrecht
    • Mietrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sportrecht
    • Verkehrsrecht
    • Vertragsrecht
    • Energiecontracting
  • Rechtsanwälte
  • Kontakt
  • Startseite
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
    • Familien- und Erbrecht
    • Mietrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sportrecht
    • Verkehrsrecht
    • Vertragsrecht
    • Energiecontracting
  • Rechtsanwälte
  • Kontakt

Anwalt für Verkehrsrecht in Garmisch-Partenkirchen: Bereiche

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall ist es sinnvoll einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um größere finanzielle Schäden zu vermeiden. Wir prüfen fachlich die Haftungsfrage und klären die Möglichkeiten sowie Durchsetzung Ihrer Ansprüche ab.

Verkehrsstrafrecht

Spätestens wenn Sie eine Vorladung zur Anhörung erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen. Sonst drohen im schlimmsten Fall langfristige Nachteile beim Versicherungsschutz sowie der Fahrerlaubnis.

Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeit

Für eine erfolgversprechende Verteidigung bei einer Geldstrafe aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Überladung und weiteren Verstößen sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

Führerscheinrecht

Hier handelt es sich insbesondere um das Thema Fahrerlaubnis und Wiedererteilung des Führerscheins nach einem Führerscheinentzug. Eine umfassende Beratung durch einen im Verkehrsrecht kundigen Anwalt ist besonders hier zu empfehlen.

Kaskoschaden & sonstige Unfallabwicklung

Auch wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben, ist der rechtliche Beistand eines Anwalts ratsam.

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht beraten Sie umfassend und kompetent bei Unfallschäden und bei drohendem Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Kompetente Beratung im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht schließt sämtliche Vorschriften sowie Gesetze in Bezug auf den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen ein. Dies gilt sowohl für Fahrer von Kraftfahrzeugen als auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Da sich das deutsche Verkehrsrecht aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und Privatrechts zusammensetzt, ist es äußerst komplex. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Fachwissen, um Ihnen eine umfassende Beratung sowie die optimalste Lösung zu gewährleisten.

Rademacher & Coll.

Bahnhofstraße 3, 82467 Garmisch-Partenkirchen
+49 8821 72068
sekretariat@rademacher-und-coll.de

Öffnungszeiten

  • Mo-Do: 8:00 - 12:00 u. 14:00 – 17:00
  • Fr: 8:00 - 12:00 u. 14:00 – 16:00

Links

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookieeinstellungen

In Kooperation mit:

Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rademacher
Erika-Mann-Straße 11, 80636 München
Tel.: 089/2000 219 60
Fax.: 089/2000 219 65
E-Mail: kontakt@kanzlei-rademacher.info

  • Telefon
  • E-Mail
  • Kontakt