Anwalt für Energiecontracting in Garmisch-Partenkirchen: Bereiche
Nicht nur national, sondern auch weltweit ist das Thema „Energie und Energieverbrauch“ von erheblicher Bedeutung und beeinflusst alle Lebensbereiche.
Dies gilt sowohl für den privaten Haushalt, wie auch für Handwerks- und Gewerbebetriebe, Gewerbeimmobilien und Industrie.
Die immer komplexer werdenden gesetzlichen Regelungen und auch die besondere Materie selbst führt oft zu Unsicherheiten.
Energiecontracting bieten neue Konzepte und Potenziale, hierfür bieten wir Ihnen eine individuelle und lösungsorientierte Beratung und Prüfung.
Beim Energie Contracting gibt es unterschiedliche Formen:
Wir beraten Sie bei Energie-Contracting-Verträgen und leisten Ihnen rechtlichen Beistand bei außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren. Wir garantieren Ihnen eine persönliche Beratung und Betreuung im Bereich Energie Contracting. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen.
Kompetente Rechtsberatung im Energiecontracting
Im Rahmen des Energiecontracting können Regelungen zu verschiedenen Bereichen abgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für Energiezulieferungen wie auch Energiedienstleistungen, insbesondere die Errichtung und den Betrieb von Energieversorgungsanlagen.
Als kompetente und erfahrene Anwälte bieten wir Ihnen die Prüfung, wie auch Erstellung von Contractingverträgen mit technischem Verstand und juristischem Fachwissen.
So können neue Energieversorgungskonzepte erstellt, Potenziale genutzt und auch organisatorische sowie ökologische Ziele erreicht und langfristig gesichert werden. Dafür können wir auf eine langjährige Erfahrung als Berater und Vertreter eines etablierten und bundesweit tätigen Energiecontractingunternehmens zurückgreifen.
Beim klassischen Energiecontracting errichtet und betreibt der Energiecontractor eine Energiezentrale für den Kunden, der von diesem als Dienstleitung die Energie abnimmt. Aufgrund der vertraglichen Regelungen ist die Investition und auch das gesamte Betriebsrisiko auf den Contractor verlagert. Die regelmäßig langfristige Vertragsregelung bietet Planbarkeit und Sicherheit.
Im Rahmen des Contracting kann entweder ein gesamtes „Leistungspaket“ vereinbart werden. Ebenso lassen sich Vereinbarungen für Teilbereiche treffen, wie z.B. die reine Energielieferung, die Anlagenfinanzierung oder die Betriebsführung.
Energiecontracting beschränkt sich auch nicht nur auf die Lieferung von „Heizenergie“ oder Energieträgern wie Öl, Gas oder Fernwärme. Vielmehr ist es auch für andere Energieformen, wie die Kältelieferung durch Klimaanlagen oder auch die Stromlieferung, möglich.
Wir beraten Sie über Energiecontractingverträge, prüfen Angebote in rechtlicher Hinsicht und leisten Ihnen Beistand in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren. Wir gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung und Betreuung.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen.